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Der Kurs umfaßt mindestens 12 Stunden Theorieausbildung und min.
1 Stunde Praxis. Die Kursgebühr (siehe gültige Preisliste) umfaßt die gesamte Theorieausbildung. Die prakt. Fahrstunden werden gesondert berechnet.
Geltungsbereich
Alle Binnenschiffahrtsstraßen innerhalb der
Binnenschiffahrtsstraßenordnung (hierzu gehören z.B. auch
Lahn, Neckar, Main sowie der Binnenbereich Ems, Weser, Elbe und
Westdeutsche Kanäle usw.) und der Schiffahrtspolizeiverordnungen
für Rhein, Mosel und Donau. Vorgeschrieben ist er für alle
Führer von Sportbooten (Segel oder Motor) bis 15 Meter Länge,
die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5Ps) ausgestattet
sind.
Der Führerschein wird auch auf ausländischen Gewässern
anerkannt. Bundesbürger, die eine ausländische Fahrerlaubnis
für Sportboote besitzen, benötigen auf bundesdeutschen
Binnenschiffahrtsstraßen trotzdem den "Sportbootführerschein
Binnen". Wir warnen hier ausdrücklich vor irgendwelchen
"Pseudo-Scheinen". Es drohen Ihnen hier empfindliche Strafen, wenn Sie
diese hier benutzen. Auch bei Nutzung im Ausland kann es zu
versicherungsrechtlichen Schwierigkeiten kommen. Die Prüfungen
werden von den Prüfungsausschüssen des DMYV
abgenommen. Der Führerschein kann von Personen ab 16 Jahren
erworben werden, sofern die in den Verordnungen aufgeführten
Vorschriften erfüllt sind.
Der Bewerber muß ein ausreichendes Sehvermögen( ggf. auch
mit Sehhilfe) und Farbunterscheidungsvermögen besitzen. Den
Bewerbern darf ein bereits erworbener Kfz-Führerschein (auch
für Krad oder Mofa etc.) nicht entzogen sein. Bewerber ohne
Kfz-Führerschein müssen ein polizeiliches
Führungszeugnis einreichen; bei Minderjährigen ist die
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
erforderlich. (Weitere Informationen sind den
Sportboot-führerscheinverordnungen zu entnehmen.) Für
Wasserstraßen außerhalb des Rheins gelten die bis zum
31.Dezember 1997 erteilten Sportbootführerscheine-Binnen mit der
bisherigen Berechtigung (15 m³ Wasserverdrängung) weiter.
Für die Fahrt auf dem Rhein ist für Fahrzeuge mit einer
Länge von 15m oder mehr in jedem Fall ein Rheinpatent erforderlich.
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| Copyright © 2008 Fahrschule Neun |
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